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Prämienverbilligung: Anspruch prüfen und beantragen

14. August 2026 · Redaktion

Was die Prämienverbilligung ist

Die Prämienverbilligung ist ein Beitrag der öffentlichen Hand an die Krankenkassenprämie für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Bund gibt den Rahmen vor, die Umsetzung ist kantonal geregelt – Einkommensgrenzen und Beträge unterscheiden sich deutlich.

Wer Anspruch hat

Massgebend ist meist das steuerbare Einkommen, teils mit Zuschlägen für Vermögen. Familien mit Kindern und junge Erwachsene in Ausbildung profitieren besonders häufig. In mehreren Kantonen werden Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen automatisch stärker verbilligt.

So beantragen Sie

  • In einigen Kantonen erfolgt die Prüfung automatisch anhand der Steuerdaten – Sie erhalten dann von sich aus einen Bescheid.
  • In anderen müssen Sie einen Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse oder der Sozialversicherungsanstalt stellen, oft bis zu einer festen Frist im Jahr.

Vorgehen

Prüfen Sie die Website Ihres Wohnkantons (Stichwort «individuelle Prämienverbilligung»). Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse und die Prämienverbilligung schliessen sich nicht aus – beides zusammen senkt die Belastung am stärksten.

Quellen

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