Ratgeber & Neuigkeiten
Krankenversicherung – verständlich erklärt
Prämien, Modelle, Franchise, Wechselfristen und was sich in der Krankenversicherung bewegt.
Prämienrunde 2026: Was Sie jetzt tun sollten
Im Herbst kommen die neuen Prämien. Wer prüft und rechtzeitig handelt, kann mehrere Hundert Franken pro Jahr sparen – ohne Leistungseinbusse in der Grundversicherung.
WeiterlesenKrankenkasse wechseln: Schritt für Schritt
Der Wechsel der Grundversicherung ist unkompliziert – wenn Reihenfolge und Frist stimmen. Die vier Schritte im Überblick.
Franchise richtig wählen: 300 oder 2500 Franken?
Die Franchise ist der grösste Stellhebel bei der Prämie. Eine einfache Faustregel hilft bei der Entscheidung.
Prämienverbilligung: Anspruch prüfen und beantragen
Rund ein Viertel der Bevölkerung erhält einen Zustupf an die Krankenkassenprämie. Ob Sie dazugehören, hängt vom Kanton und vom Einkommen ab.
Hausarzt, HMO oder Telmed – welches Modell passt?
Alternative Versicherungsmodelle senken die Prämie um bis zu 20 Prozent. Der Unterschied liegt in der ersten Anlaufstelle.
Krankenkasse für Familien: Kinderprämien, Franchise und Rabatte
Bei Familien summieren sich kleine Unterschiede schnell zu mehreren Hundert Franken pro Jahr. Diese Punkte lohnen sich zu prüfen.
Grenzgänger: KVG oder Versicherung im Wohnland?
Wer in der Schweiz arbeitet und im Ausland wohnt, hat ein einmaliges Wahlrecht. Die Entscheidung ist meist unwiderruflich.
Zusatzversicherung wechseln: worauf zu achten ist
Bei Zusatzversicherungen gelten andere Regeln als bei der Grundversicherung – inklusive Gesundheitsprüfung und längeren Fristen.
Krankenkasse für Studierende: günstige Modelle und Verbilligung
Als studierende Person zahlen Sie oft mehr als nötig. Drei Hebel senken die Prämie deutlich.
Krankenkasse im Alter: Sparmodell oder freie Arztwahl?
Die Grundversicherungsprämie steigt im Alter nicht – die Wahl von Modell und Zusatzversicherung wird aber wichtiger.
Neu in der Schweiz: Krankenkasse innert 3 Monaten abschliessen
Wer in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von drei Monaten krankenversichern. Der Schutz gilt rückwirkend ab Einreise.