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Zuzug in die Schweiz: Ihre Checkliste

Sie ziehen aus Deutschland, Österreich oder einem anderen Land in die Schweiz? Diese Schritte sind in den ersten Wochen wichtig – allen voran die Krankenversicherung.

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Wichtigste Frist: 3 Monate

Innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug müssen Sie sich obligatorisch krankenversichern – rückwirkend ab dem Einreisedatum. Wer die Frist verpasst, wird von der Wohngemeinde rückwirkend einer Krankenkasse zugeteilt.

Schritt für Schritt

Das ist in den ersten Wochen zu erledigen

Die Reihenfolge kann je nach Kanton leicht variieren – diese Punkte betreffen praktisch alle Zuzügerinnen und Zuzüger.

  1. 1

    Anmeldung bei der Wohngemeinde

    Meist innert 14 Tagen nach Einzug fällig. Ausweis, Mietvertrag und ggf. Arbeitsvertrag mitbringen.

  2. 2

    Aufenthaltsbewilligung

    EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten sie meist unkompliziert bei der Anmeldung. Für Drittstaaten ist oft eine Bewilligung vor der Einreise nötig.

  3. 3

    Krankenversicherung abschliessen

    Die Grundversicherung ist obligatorisch und muss innert 3 Monaten rückwirkend ab Einreise abgeschlossen werden.

  4. 4

    AHV-Nummer / Sozialversicherung

    Wird bei der Gemeindeanmeldung meist automatisch ausgelöst – prüfen Sie, ob Sie eine Versichertennummer erhalten haben.

  5. 5

    Bankkonto eröffnen

    Für Lohnzahlung, Miete und Krankenkassenprämie in der Regel notwendig; Wohnsitzbestätigung wird meist verlangt.

  6. 6

    Quellensteuer prüfen

    Ohne Niederlassungsbewilligung C wird der Lohn meist direkt quellenbesteuert – der Arbeitgeber klärt das üblicherweise.

  7. 7

    Haftpflicht- und Hausratversicherung

    Nicht obligatorisch, aber in der Schweiz üblich und meist günstig – schützt bei Schäden an Dritten oder am eigenen Hausrat.

  8. 8

    Mietkaution regeln

    Üblich sind bis zu drei Monatsmieten auf einem gesperrten Konto. Eine Mietkautionsversicherung spart die Vorauszahlung, kostet aber eine laufende Prämie.

  9. 9

    Umzugsgut zollfrei einführen

    Gebrauchter Hausrat beim Wohnsitzwechsel ist meist zollfrei – die Formalitäten am Grenzübergang oder online im Voraus erledigen.

  10. 10

    Rundfunkabgabe (Serafe)

    Wird meist automatisch anhand der Einwohnerdaten pro Haushalt erhoben – ein separater Antrag ist normalerweise nicht nötig.

Häufige Fragen

Muss ich mich sofort nach der Einreise krankenversichern?

Sie haben ab dem Zuzug drei Monate Zeit, der Versicherungsschutz gilt aber rückwirkend ab dem Einreisedatum.

Was passiert, wenn ich die 3-Monats-Frist verpasse?

Die Wohngemeinde teilt Ihnen rückwirkend eine Krankenkasse zu – meist ohne Wahlmöglichkeit und ohne dass Sie die günstigste Option nutzen können.

Gilt meine bisherige Versicherung aus Deutschland oder Österreich weiter?

Bei Wohnsitznahme in der Schweiz gilt das hiesige Obligatorium – die ausländische Versicherung deckt in der Regel nur Kurzaufenthalte oder Besuche.

Brauche ich eine Zusatzversicherung?

Nein, nur die Grundversicherung ist obligatorisch. Zusatzversicherungen für Zahnarzt, Spital privat oder Alternativmedizin sind freiwillig.

Quellensteuer oder ordentliche Veranlagung – was gilt für mich?

Ohne Niederlassungsbewilligung C wird der Lohn zunächst direkt quellenbesteuert. Ab einem bestimmten Bruttolohn – die Schwelle legt der Kanton fest – können Sie zur ordentlichen Veranlagung wechseln und zusätzliche Abzüge geltend machen, etwa Berufskosten oder Säule 3a.

Was kostet der Vergleich?

Der Vergleich und die Beratung sind kostenlos und unverbindlich.

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Der wichtigste und dringendste Punkt der Checkliste – in wenigen Minuten erledigt.

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