Neu in der Schweiz
Zuzug in die Schweiz: Ihre Checkliste
Sie ziehen aus Deutschland, Österreich oder einem anderen Land in die Schweiz? Diese Schritte sind in den ersten Wochen wichtig – allen voran die Krankenversicherung.
Krankenkassen vergleichenWichtigste Frist: 3 Monate
Innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug müssen Sie sich obligatorisch krankenversichern – rückwirkend ab dem Einreisedatum. Wer die Frist verpasst, wird von der Wohngemeinde rückwirkend einer Krankenkasse zugeteilt.
Schritt für Schritt
Das ist in den ersten Wochen zu erledigen
Die Reihenfolge kann je nach Kanton leicht variieren – diese Punkte betreffen praktisch alle Zuzügerinnen und Zuzüger.
- 1
Anmeldung bei der Wohngemeinde
Meist innert 14 Tagen nach Einzug fällig. Ausweis, Mietvertrag und ggf. Arbeitsvertrag mitbringen.
- 2
Aufenthaltsbewilligung
EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten sie meist unkompliziert bei der Anmeldung. Für Drittstaaten ist oft eine Bewilligung vor der Einreise nötig.
- 3
Krankenversicherung abschliessen
Die Grundversicherung ist obligatorisch und muss innert 3 Monaten rückwirkend ab Einreise abgeschlossen werden.
- 4
AHV-Nummer / Sozialversicherung
Wird bei der Gemeindeanmeldung meist automatisch ausgelöst – prüfen Sie, ob Sie eine Versichertennummer erhalten haben.
- 5
Bankkonto eröffnen
Für Lohnzahlung, Miete und Krankenkassenprämie in der Regel notwendig; Wohnsitzbestätigung wird meist verlangt.
- 6
Quellensteuer prüfen
Ohne Niederlassungsbewilligung C wird der Lohn meist direkt quellenbesteuert – der Arbeitgeber klärt das üblicherweise.
- 7
Haftpflicht- und Hausratversicherung
Nicht obligatorisch, aber in der Schweiz üblich und meist günstig – schützt bei Schäden an Dritten oder am eigenen Hausrat.
- 8
Mietkaution regeln
Üblich sind bis zu drei Monatsmieten auf einem gesperrten Konto. Eine Mietkautionsversicherung spart die Vorauszahlung, kostet aber eine laufende Prämie.
- 9
Umzugsgut zollfrei einführen
Gebrauchter Hausrat beim Wohnsitzwechsel ist meist zollfrei – die Formalitäten am Grenzübergang oder online im Voraus erledigen.
- 10
Rundfunkabgabe (Serafe)
Wird meist automatisch anhand der Einwohnerdaten pro Haushalt erhoben – ein separater Antrag ist normalerweise nicht nötig.
Weiterdenken
Was sich für Zuzüger sonst noch lohnt
Sobald das Nötigste erledigt ist, lohnt sich ein Blick auf die private Vorsorge und – falls geplant – die Finanzierung von Wohneigentum.
3. Säule aufbauen
Steuern sparen und privat vorsorgen, sobald ein steuerbares Einkommen in der Schweiz besteht.
Hypothek für Wohneigentum
Planen Sie einen Kauf, lohnt sich ein früher Blick auf Eigenmittel und Tragbarkeit.
Krankenkasse im Detail
Fristen, Unterlagen und Ablauf für den Abschluss als Zuzüger.
Häufige Fragen
Muss ich mich sofort nach der Einreise krankenversichern?
Sie haben ab dem Zuzug drei Monate Zeit, der Versicherungsschutz gilt aber rückwirkend ab dem Einreisedatum.
Was passiert, wenn ich die 3-Monats-Frist verpasse?
Die Wohngemeinde teilt Ihnen rückwirkend eine Krankenkasse zu – meist ohne Wahlmöglichkeit und ohne dass Sie die günstigste Option nutzen können.
Gilt meine bisherige Versicherung aus Deutschland oder Österreich weiter?
Bei Wohnsitznahme in der Schweiz gilt das hiesige Obligatorium – die ausländische Versicherung deckt in der Regel nur Kurzaufenthalte oder Besuche.
Brauche ich eine Zusatzversicherung?
Nein, nur die Grundversicherung ist obligatorisch. Zusatzversicherungen für Zahnarzt, Spital privat oder Alternativmedizin sind freiwillig.
Quellensteuer oder ordentliche Veranlagung – was gilt für mich?
Ohne Niederlassungsbewilligung C wird der Lohn zunächst direkt quellenbesteuert. Ab einem bestimmten Bruttolohn – die Schwelle legt der Kanton fest – können Sie zur ordentlichen Veranlagung wechseln und zusätzliche Abzüge geltend machen, etwa Berufskosten oder Säule 3a.
Was kostet der Vergleich?
Der Vergleich und die Beratung sind kostenlos und unverbindlich.
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Der wichtigste und dringendste Punkt der Checkliste – in wenigen Minuten erledigt.