Krankenkasse kündigen: Frist, Brief und Einschreiben
19. September 2026 · Redaktion
Kurzantwort
Die Grundversicherung kündigst du schriftlich, und die Kündigung muss spätestens am 30. November bei deiner Krankenkasse eintreffen. Der Wechsel gilt dann per 1. Januar.
Die Frist
- Eingang zählt. Massgebend ist, wann die Kündigung bei der Kasse ankommt, nicht wann du sie abgeschickt hast.
- Früh senden. Der Bund empfiehlt ein Einschreiben bis zum 15. November, damit die Post genug Zeit hat.
- Prämien. Die Kassen müssen die neuen Prämien bis spätestens 31. Oktober mitteilen. Bis Ende November bleibt dir also etwa ein Monat.
Was in den Brief gehört
- Dein Name und deine Adresse
- Der Name deiner Krankenkasse und deine Versichertennummer
- Betreff: «Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung»
- Kündigung per 31. Dezember des laufenden Jahres
- Bitte um schriftliche Bestätigung
- Ort, Datum und deine Unterschrift
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So sendest du ihn richtig
- Drucke den Brief aus und unterschreibe ihn.
- Sende ihn als Einschreiben an die Adresse deiner Kasse.
- Bewahre den Beleg auf, er ist dein Nachweis.
Was danach passiert
- Melde dich zeitgleich bei der neuen Kasse an. Sie informiert deine bisherige Kasse und dich über den Wechsel.
- Die Zusatzversicherung wird nicht automatisch mitgekündigt und hat eigene Fristen. Lies dazu deinen Vertrag.
- Offene Prämien oder Kostenbeteiligung, für die du gemahnt wurdest, können den Wechsel verhindern.
Häufige Fragen
Reicht eine E-Mail? Nach den Vorgaben des Bundes ist die schriftliche Form nötig. Frage deine Kasse, ob sie zusätzlich digitale Wege akzeptiert, und verlasse dich nicht darauf.
Zählt der Poststempel? Nein. Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der Kasse eingetroffen sein.
Kann ich nur Franchise oder Modell ändern? Dafür gelten eigene Fristen. Frage bei deiner Kasse nach oder prüfe die Angaben auf Priminfo, dem Portal des Bundes.
Muss ich zur neuen Kasse eine Gesundheitsprüfung machen? Nein. In der Grundversicherung nimmt dich jede Kasse auf, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.
Quellen
- Wechsel der Krankenkasse – Priminfo – BAG / Priminfo
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